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Artikel 1 - Allgemeines
Sämtliche Angebote, Preislisten und andere Publikationen unsererseits sind freibleibend,
soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jeder Vereinbarung, die wir mit einem Käufer
abschließen und gelten für alle im Rahmen einer solchen Vereinbarung ausgeführten
Lieferungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner finden auf die mit
uns geschlossenen Vereinbarungen keine Anwendung. Allgemeine Geschäftsbedingungen
unserer Vertragspartner sind für uns demzufolge nicht bindend, es sei denn, wir haben
ausdrücklich schriftlich unser Einverständnis mit der Anwendbarkeit erklärt.
Artikel 2 - Preise
Unsere Verkäufe und Lieferungen werden zu den zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden
Preisen durchgeführt. Alle Preise verstehen sich, wenn nicht schriftlich etwas anderes
vereinbart wurde, exklusive Mehrwertsteuer und ab Werk (unser Lager in Dalfsen,
Niederlande). Für Verpackungsmaterial, wie Kisten, Kästen, Container, Paletten u. ä., die
nicht zur Einwegbenutzung bestimmt sind, kann/können Pfandgeld/Umlaufkosten in Rechnung
gestellt werden. Bei Rücknahme des oben genannten Verpackungsmaterials, das sich in
ordnungsgemäßem und unbeschädigtem Zustand zu befinden hat, wird das in Rechnung
gestellte Pfandgeld gutgeschrieben/verrechnet. Wir können dem Käufer sämtliche
Preiserhöhungen aufgrund von Wechselkursschwankungen, Preiserhöhungen bei Zulieferern,
staatlichen Maßnahmen oder außerhalb unserer Einflusssphäre liegenden Ursachen in
Rechnung stellen. Wir behalten uns das Recht vor, einen Zuschlag wegen eingeschränkter
Kreditwürdigkeit zu berechnen.
Artikel 3 - Zahlung
Die Zahlung von Rechnungsbeträgen hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen. Bei
Zahlungsverzug sind wir berechtigt, auf den Rechnungsbetrag oder den eventuell noch
offenstehenden Rechnungssaldo einen Zinssatz von 1,5% pro Monat aufzuschlagen, wobei
jeder angefangene Monat als voller Monat berechnet wird und ein Minimalbetrag in Höhe von
€ 5, -- pro Monat gilt. Bleibt ein Käufer nach Zahlungsaufforderung in Zahlungsverzug oder
sollten vor oder während der Lieferung Zweifel über die absolute Kreditwürdigkeit des
Käufers auftreten, haben wir das Recht, Sicherheiten zu verlangen und weitere Lieferungen
auszusetzen, bis nach unserem Ermessen hinreichende Sicherheiten gestellt werden. Dies
obliegt ausschließlich unserer eigenen Beurteilung. Wenn hinreichende Sicherheiten nicht
gestellt werden können, sind wir befugt, den Auftrag oder die Vereinbarung nicht weiter
auszuführen und/oder als aufgelöst zu betrachten, wobei wir uns die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen vorbehalten. Verzögerungen bei den eventuell nachfolgenden
Lieferungen und/oder andere Folgen, die ein Zahlungsverzug nach sich zieht, gehen zu Lasten
des Käufers. Bei Nichtzahlung des Käufers gehen auch die Gerichtskosten auf dessen Rechnung.
Die außergerichtlichen Kosten betragen 15% des Hauptbetrages/der Hauptbeträge, zuzüglich
Zinsen, exkl. Mehrwertsteuer, wobei ein Minimumbetrag von € 50, -- exklusive
Mehrwertsteuer berechnet wird. Bei Überschreitung des Zahlungstermins behalten wir uns das
Recht vor, weitere Lieferungen gegen Nachnahme zu versenden.
Artikel 4 - Eigentum
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung
sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen
Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt,
die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
2. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die
Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns
der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand
gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage
ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu
erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr
berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten
Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig
davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer
bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis,
die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung
nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten
Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufers erfolgt stets
namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers
an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns
nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen
bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der
Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als
Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum
überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.
5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers
freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
Artikel 5 – Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt, das heißt bei Ereignissen, auf die wir keinen Einfluss haben oder nehmen
können, wodurch die Lieferung der gekauften Güter unmöglich wird, werden die
Vertragsparteien von den vertraglich vereinbarten gegenseitigen Verpflichtungen entbunden, solange der Zustand der höheren Gewalt andauert. Bei einer vorübergehenden Situation
von höherer Gewalt sind wir befugt, die Lieferzeit um die Dauer des Vorliegens der höheren
Gewalt zu verlängern. Wir werden den Käufer schriftlich oder telefonisch über die verzögerte
Lieferzeit aufgrund höherer Gewalt informieren. Besteht das Leistungshindernis aufgrund von
höherer Gewalt länger als vier Wochen, so sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere auf
Schadensersatz, bestehen in diesem Fall nicht. Der Käufer hat kein Recht auf Lieferung einer
getätigten Bestellung.
Artikel 6 - Lieferzeiten
Alle von uns angegebenen Lieferfristen sind als annähernd aufzufassen und beginnen, wenn
sämtliche Daten hinsichtlich der Lieferung bekannt sind. Wir sind zu Teillieferungen
berechtigt, je nach Fertigstellung und Vorhandensein der Artikel. In diesem Fall hat der
Käufer die für die Teilsendungen verschickten Rechnungen gemäß den Bestimmungen in
Artikel 3 zu zahlen. Lieferzeiten werden soweit wie möglich eingehalten, wobei der Käufer
aufgrund der Überschreitung der Lieferfrist nicht das Recht hat, die Annahme der Güter oder
die Zahlung des Kaufbetrages zu verweigern oder Schadensersatzansprüche geltend zu
machen. Alle Beanstandungen in Bezug auf die gelieferten Güter müssen innerhalb von zwei
Tagen nach Empfang der Güter eingereicht werden. Nach diesem Termin können keine
Reklamationen anerkannt werden. Retoursendung der von uns gelieferten Güter ist
ausschließlich mit unserem Einverständnis möglich. Zurückgeschickte Güter werden nur dann
angenommen, wenn diese frei Haus verschickt sind. Beanstandungen bewirken keinen
Aufschub hinsichtlich der Zahlungsverpflichtungen.
Artikel 7 - Abruf
Wenn der Käufer die von ihm gekauften Güter auf Abruf beziehen möchte, ist der
Rechnungsbetrag für die gekauften Güter dennoch bis zu dem genannten Fälligkeitsdatum zu
zahlen. Noch nicht gelieferte Güter, die auf Abruf bestellt wurden, werden, falls nicht
anders vereinbart, auf Rechnung und Risiko des Käufers in unserem Lager aufbewahrt.
Artikel 8 - Garantie
Wir stehen für die gute Qualität unserer Produkte ein. Falls und insoweit wir eine Garantie
geben, handelt es sich um die Garantie, die ein Fabrikant für dieses Produkt gibt. Wir geben
selbst keine anderen, über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden, Garantien. Falls
wir, aus welchem Grund auch immer, für (Produkt-)Schäden haftbar gemacht werden können,
hat der Käufer höchstens ein Recht auf den gesetzlichen festgelegten Schadensersatz. Wir
sind grundsätzlich weder für indirekte oder Folgeschäden noch für Umsatzverluste und/oder
Gewinnausfall haftbar.
Artikel 9 – Ansicht oder Konsignation
Wenn mit einem Geschäftspartner vereinbart wurde, Güter zur Ansicht oder in Konsignation
zu versenden, haftet der Kunde für Verlust oder Beschädigung dieser Güter. Dies gilt auch für
die Ausstellung oder anderweitige Exposition der Güter. Jegliche Wertminderung durch
Beschädigung oder andere Einflüsse der zur Ansicht oder in Konsignation gelieferten Güter
geht zu Lasten unseres Kunden.
Artikel 10 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle unsere Angebote, Sonderangebote und Vereinbarungen gilt ausschließlich das
niederländische Recht. Alle Streitfälle zwischen uns und dem Käufer werden ausschließlich
vor dem zuständigen niederländischen Zivilgericht behandelt. Diese Geschäftsbedingungen
wurden bei der Industrie- und Handelskammer in Zwolle hinterlegt.
Artikel 11 – Verwendung der Produkte
Wichtiger Hinweis!
Soweit wir in unserem Katalog Angaben über einzelne Waren machen, die bestimmte
Wirkungen der Produkte andeuten, wird ausdrücklich klargestellt, dass mit diesen Aussagen
keine Wirkungen im naturwissenschaftlich gesicherten Sinne getätigt werden. Es handelt sich
um Hinweise auf Anwendung der Produkte im traditionellen, überlieferten Sinne.
Artikel 12 – Verpackungsgesetz Deutschland
Mani Bhadra BV hat sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registrieren lassen. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass die Produktverpackungen, die wir für Bestellungen unserer in Deutschland ansässigen Kunden verwenden, so umweltfreundlich wie möglich entsorgt werden können. Eine Ausnahme bilden Transportverpackungen und das von uns verwendete Füllmaterial. Kunden mit Sitz in Deutschland sind selbst für die ordnungsgemäße Entsorgung dieser Transportverpackungen und Füllmaterialien verantwortlich.
Haftungsausschluss
Hinweis:
Heilversprechen/Heilmittelwerbegesetz
Aus rechtlichen Gründen beachten Sie bitte folgenden Hinweis:
Grundsätzlich soll bei den Informationen und Angeboten auf den Internet-Seiten von
Phoenix-Import nicht der Eindruck erweckt werden, dass dabei Heilversprechen abgegeben
werden. Ebenso wenig kann aus den Ausführungen abgeleitet werden, dass Linderung oder
Verbesserung eines Krankheitszustandes garantiert oder versprochen wird.
Wir weisen außerdem ausdrücklich darauf hin, dass der Inhalt der Seiten ausschließlich zu
Informationszwecken bestimmt ist. Die Informationen stellen in keiner Weise einen Ersatz für
professionelle Beratungen oder Behandlungen durch ausgebildete und anerkannte Ärzte und
Heilpraktiker dar.
Es kann keinerlei Haftung für Ansprüche übernommen werden, die aus dieser
Internet-Veröffentlichung erwachsen könnten.
Artikel 13 - Datenschutz
Mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom 25. Mai 2018 erhalten Sie mehr und verbesserte Datenschutzrechte. Als Betroffener haben Sie die folgenden Rechte:
1. gemäß Art. 15 DSGVO das Recht, in dem dort bezeichneten Umfang Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen;
2. gemäß Art. 16 DSGVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
3. gemäß Art. 17 DSGVO das Recht, die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die weitere Verarbeitung
- zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
- zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung;
- aus Gründen des öffentlichen Interesses oder
- zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen
erforderlich ist;
4. gemäß Art. 20 DSGVO das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;
5. gemäß Art. 18 DSGVO das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit
- die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird;
- die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen;
- wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder
- Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
6. gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Unternehmenssitzes wenden.
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Zusätzlicher Haftungsausschluss
Versprechen einer Heilung
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Dalfsen, 10. Januar, 2020
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